Neue Grundsteuerbescheide ab 2025
An alle Grundstückseigentümer
Die Gemeinderäte von Effeltrich und Poxdorf haben in den letzten beiden Sitzungen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B neu festgesetzt, welche ab dem 01. Januar 2025 gelten.
Dieser Schritt ist notwendig, da bundesweit eine umfassende Grundsteuerreform umgesetzt werden muss und dadurch die Hebesätze angeglichen werden müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet (1964) sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Daraufhin beschloss der Bundesgesetzgeber im November 2019 ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer. Es enthält eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für landesgesetzliche Grundsteuerregelungen. Hiervon hat der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht und das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 erlassen.
Dieses beinhaltet einen rein flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer B ohne Berücksichtigung von Lage und Baujahr und führt zu neuen Grundsteuermessbeträgen.
· Der alte Grundsteuermessbetrag wurde nach Einheitswert festgesetzt. Es kommt auf den Wert des Grundstücks an (Stand 1964)!
· Der neue Grundsteuermessbetrag wird allein nach Grundstücks- und Gebäudegröße festgesetzt.
Für die Berechnung der Grundsteuer A ist für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft der Ertragswert maßgebend.
Konsequenz:
Die Gemeinden müssen diese Reform nun umsetzen und im Januar 2025 die angepassten Bescheide verschicken.
Die individuelle Höhe der Grundsteuer setzt sich aus zwei Faktoren zusammen:
Grundsteuermessbetrag (Finanzamt) × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Zum Beispiel:
51,98 € (Grundsteuermessbetrag) x 260 % (Hebesatz) = 135,19 € (Grundsteuer)
oder
51,98 € (Grundsteuermessbetrag) x 260 (Hebesatz) geteilt durch 100 = 135,19 € (Grundsteuer)
Wichtig:
· Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt Forchheim festgesetzt und kann nur von den Grundstückseigentümern auf Richtigkeit überprüft werden. Basis hierfür sind die Angaben der Steuerpflichtigen, die im Rahmen der Grundsteuererklärungen abzugeben waren. Die Gemeinde ist an diesen Grundlagenbescheid (mit allen Inhalten) gebunden und kann keine Änderungen vornehmen. Sollten Sie an Ihrem Messbescheid vom Finanzamt Forchheim einen Fehler entdecken, wenden Sie sich bitte umgehend an das Finanzamt.
Weitere Informationen auf: https://www.finanzamt.bayern.de/Forchheim
· Der Hebesatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt. Die Gemeinde Effeltrich und die Gemeinde Poxdorf haben den Hebesatz jeweils gesenkt, um für sich die Aufkommensneutralität im Haushalt zu erreichen. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann es allerdings sehr wohl Veränderungen bei der Steuerhöhe geben.
Wie geht es weiter?
Die Gemeinden werden im Laufe des restlichen Jahres die notwendigen Systemanpassungen in der Verwaltung vornehmen, um die neuen Grundsteuerbescheide 2025 zu erstellen und an die Bürger zu versenden. Jeder Grundstückseigentümer sollte bis spätestens Januar 2025 einen Grundsteuerbescheid erhalten.
Bitte überprüfen Sie diesen auf Richtigkeit:
1. Stimmt der aufgeführte Eigentümer? (Zuständigkeit Finanzamt)
Hierbei beachten, dass die Datengrundlage der 01. Januar 2022 ist. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen beziehen sich auf dieses Datum. Spätere Änderungen sind noch nicht berücksichtigt.
2. Stimmt der aufgeführte Grundsteuermessbetrag? (Zuständigkeit Finanzamt)
Hier bitte den Vergleich mit dem bereits zugesendeten Bescheid vom Finanzamt Forchheim durchführen. Falls eine Abweichung (Schreibfehler) der Zahl entdeckt wird, wenden Sie sich bitte umgehend an die Verwaltung.
3. Stimmt der aufgeführte Hebesatz? (Zuständigkeit Gemeinde)
Hier bitte den Vergleich mit der gemeindlichen Satzung durchführen. Falls eine Abweichung (Schreibfehler) der Zahl entdeckt wird, wenden Sie sich bitte umgehend an die Verwaltung.
Wenn Sie keine Abweichungen feststellen ist der Grundsteuerbescheid korrekt und gilt bis die Gemeinde einen neuen Bescheid erlässt.
Heben Sie den Bescheid somit dauerhaft auf!
Wenn Sie Ihre Grundsteuer vor der Versendung der Bescheide wissen wollen, können Sie diese durch die inzwischen festgesetzten Hebesätze auch selber berechnen. Einfach die oben genannte Formel zu Hand zur nehmen und Ihre Zahlen einsetzen.
Bei Fragen zum gemeindlichen Teil der Grundsteuer können Sie auch an das Steueramt der VGem Effeltrich wenden:
Tel. 09133/7792-15
Grundsteuerreform
Formulare für eine Grundsteueränderungsanzeige
Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus.
Die Formulare sind auch auf
unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke!
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.